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Rezept Kassen/Privat Leistungen

Für unsere Rezept Kassen/Privat Leistungen kann ihr Arzt, aufgrund medizinischer Notwendigkeit ein Rezept für diese Leistungen als sogenanntes Heilmittel ausstellen. Die Kosten für die Therapie trägt die Krankenkasse. Der Patient muss lediglich die gesetzliche Zuzahlung leisten. Diese beträgt gemäß § 61 SGB V 10% der Heilmittelkosten sowie 10 Euro je Verordnung.

Sie können die Leistungen auch in Form von einer selbst Zahler Basis ohne ein Rezept vom Arzt in Anspruch nehmen.

Wir informieren Sie gerne.

Unsere Kassen & Privat anerkannten Leistungen: